Rechtsprechung
BVerwG, 18.02.1955 - V C 75.54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßige Zulässigkeit von Einschränkungen der Vertragsfreiheit - Vorliegen einer Gemeinnützigkeit - Rechtsanspruch eines Vereins als gemeinnütziges Unternehmen auf Förderung des Kleingartenwesens - Schranken des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 1, 321
- NJW 1955, 962
- MDR 1955, 589
- DÖV 1956, 535
Wird zitiert von ... (11)
- BVerwG, 12.04.1956 - I A 6.55
Rechtsmittel
Ferner hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Urteil vom 18. Februar 1955 (BVerwGE 1, 321) ausgeführt, daß der Grundsatz der Vertragsfreiheit in dem Grundrechte der Entfaltung der freien Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) enthalten sei.Jedenfalls in diesem beschränkten Umfange kann die Anordnung nicht beanstandet werden, Die Einschränkung der Vertragsfreiheit, die darin erblickt werden könnte, verstößt nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung, sondern ist im Sinne des Art. 2 GG durch § 81 VAG gedeckt (vgl. BVerwGE 1, 321 [323]).
- BVerwG, 12.04.1956 - I A 10.55
Voraussetzungen für einen Einspruch der "Beteiligten" gegen einen Verwaltungsakt …
Ferner hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 18. Februar 1955 (BVerwGE 1, 321) ausgeführt, daß der Grundsatz der Vertragsfreiheit in dem Grundrechte der Entfaltung der freien Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) enthalten sei.Die Einschränkung der Vertragsfreiheit, die darin erblickt werden könnte, verstößt nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung, sondern ist im Sinne des Art. 2 GG durch § 81 VAG gedeckt (vgl. BVerwGE 1, 321 [323]).
- BVerwG, 20.05.1955 - V C 14.55
Rechtsmittel
Wie der Senat in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung V C 75.54 vom 18. Februar 1955 rechtsgrundsätzlich ausgesprochen hat, gehört die Vertragsfreiheit zu dem durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
- BVerwG, 24.05.1956 - I C 92.55
Rechtsmittel
Zwar umfaßt das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) grundsätzlich auch das Recht der Vertragsfreiheit (vgl. BVerwGE 1, 321). - BVerwG, 31.01.1956 - V C 34.55
Verwaltungsgerichtliche Anfechtung einer Mietpreisfestsetzung durch den Mieter - …
Wie der Senat in seinem Urteil V C 75.54 vom 18. Februar 1955 (BVerwGE 1, 321) rechtsgrundsätzlich ausgesprochen hat, "bewährt der Rechtsstaat der Gegenwart sein Wesen auch und gerade darin, daß er dem Bürger gegenüber der öffentlichen Gewalt im Zweifel Rechtsansprüche einräumt. - BVerwG, 20.05.1955 - V C 15.55
Rechtsmittel
Wie der Senat in der zur Veröffentlichgung bestimmten Entscheidung V C 75.54 vom 18. Februar 1955 rechtsgrundsätzlich ausgesprochen hat, gehört die Vertragsfreiheit zu dem durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. - BGH, 30.01.1957 - V ZR 84/56
Rechtsmittel
Diese Einschränkungen stellen zwar keine Eigentumsentziehung, keine Enteignung dar (BGHZ 6, 270 [279]; BVerwGE 1, 321 [324]). - BVerwG, 03.10.1984 - 8 B 106.84
Verletzung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit durch satzungsrechtliche …
Selbst wenn man das jedoch anders sehen wollte, könnte jedenfalls nicht zweifelhaft sein, daß - erstens - der Gesetzgeber und damit auch der Ortsgesetzgeber befugt ist, innerhalb der Schranken des Art. 19 Abs. 2 GG in die Vertragsfreiheit einzugreifen (vgl. Urteil vom 18. Februar 1955 - BVerwG V C 75.54 - BVerwGE 1, 321 [324]), und - zweitens - die hier in Rede stehende Regelung sich innerhalb dieser Schranken hält. - BVerwG, 13.03.1957 - V C 148.55
Rechtsmittel
Diese Feststellung läßt sich entweder begründen mit der Auffassung, die der erkennende Senat bereits in dem grundsätzlichen, ebenfalls eine Kleingartensache betreffenden Urteil vom 18. Februar 1955 (BVerwGE 1, 321) vertreten hat, die aus dem Verhältnis des Art. 2 Abs. 2 zu Abs. 1 GG die Zulässigkeit einschränkender Rechtsnormen herleitet. - BVerwG, 14.02.1956 - V C 150.55
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In dieser Hinsicht sei klargestellt, daß das grundsätzliche Urteil des Senats vom 18. Februar 1955 (BVerwGE 1, 321), das sich mit der verfassungsmäßigen Zulässigkeit von Einschränkungen der Vertragsfreiheit im Hinblick auf § 5 Abs. 1 der Kleingarten- und Pachtlandordnung befaßt hat, sich mit der hier angedeuteten Frage der verfassungsmäßigen Zulässigkeit von Kündigungsbeschränkungen unter dem Gesichtspunkt der durch das Bonner Grundgesetz bestätigten Garantie des Eigentums nicht auseinandersetzt. - BVerwG, 18.02.1955 - V C 225.54
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